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Elternzeit anmelden: Das sollten Eltern wissen

  • 1. Juli
  • 3 Min. Lesezeit
Elternzeit anmelden: Unterlagen und Fristen für die Elternzeit im Überblick

Nach der Geburt eines Kindes möchten viele Eltern wissen: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen? Wann muss ich Elternzeit anmelden? Kann ich während der Elternzeit arbeiten? Und wie hängt Elternzeit mit Elterngeld zusammen?

Elternzeit gibt berufstätigen Eltern die Möglichkeit, ihr Kind selbst zu betreuen und beruflich vorübergehend zu pausieren oder weniger zu arbeiten. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen.



Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt.

Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Bei Müttern beginnt sie in der Regel erst nach dem Mutterschutz. Spätestens endet die Elternzeit am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes.


Elternzeit anmelden: Welche Fristen gelten?

Elternzeit wird nicht bei einer Behörde beantragt, sondern beim Arbeitgeber angemeldet. Die Anmeldung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.

Wichtig sind diese Fristen:

Situation

Frist

Elternzeit vor dem 3. Geburtstag

spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden

Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag

spätestens 13 Wochen vor Beginn anmelden

Vater oder zweiter Elternteil möchte ab Geburt Elternzeit nehmen

spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden

Mutter möchte direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen

spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist anmelden

Tipp: Lassen Sie sich den Eingang der Anmeldung vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen.


Elternzeit aufteilen

Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Jeder Elternteil kann die Elternzeit grundsätzlich in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Weitere Abschnitte sind nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Bis zu 24 Monate Elternzeit können auch später genommen werden, nämlich zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich. Die Anmeldefrist muss aber eingehalten werden.


Wichtig: Bindungszeitraum vor dem 3. Geburtstag

Wer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes anmeldet, muss sich für die nächsten zwei Jahre verbindlich festlegen. Dieser Zeitraum wird Bindungszeitraum genannt.

Das bedeutet: Wenn innerhalb dieser zwei Jahre später noch Elternzeit ergänzt oder geändert werden soll, ist dafür in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers nötig.

Bei Müttern, die direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen, verkürzt sich dieser Bindungszeitraum um die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt.


Kann der Arbeitgeber Elternzeit ablehnen?

Grundsätzlich braucht Elternzeit keine Zustimmung des Arbeitgebers, wenn sie fristgerecht und korrekt angemeldet wird.

Eine Ausnahme gibt es beim dritten Zeitabschnitt: Liegt dieser vollständig zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes, kann der Arbeitgeber ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss innerhalb von acht Wochen erfolgen.


Arbeiten während der Elternzeit

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit möglich. Bei Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, dürfen Eltern während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber. Wer während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten oder selbstständig tätig sein möchte, braucht dafür die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers.


Kündigungsschutz während der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt frühestens:

Elternzeit

Beginn des Kündigungsschutzes

vor dem 3. Geburtstag

frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit

zwischen dem 3. und 8. Geburtstag

frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit

Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.


Elternzeit und Elterngeld: die wichtigsten Unterschiede

Elternzeit und Elterngeld werden oft gemeinsam geplant, sind aber zwei unterschiedliche Dinge.

Elternzeit betrifft das Arbeitsverhältnis. Elterngeld ist eine finanzielle Leistung.

Wichtig: Elterngeld wird nach den Lebensmonaten des Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten. Deshalb kann es sinnvoll sein, Elternzeit und Elterngeld zeitlich gut aufeinander abzustimmen.


Unser Hinweis

Elternzeit sollte möglichst früh geplant werden – besonders, wenn Elterngeld, Teilzeit, Mutterschutz, ein zweites Kind oder ein geringes Einkommen eine Rolle spielen.

Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen. So lassen sich Fristen besser einhalten und spätere Probleme vermeiden.

Weiterführende offizielle Informationen finden Sie beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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