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Gewalt und Häusliche Gewalt

Gewalt gegen Frauen gibt es in allen Formen – körperlich, sexualisiert, psychisch, digital, finanziell, sozial oder als Stalking. Viele dieser Taten sind Straftaten. Sie als Betroffene tragen keine Schuld an der Gewalt und können sich Hilfe holen. In akuten Situationen wählen Sie bitte den Polizeinotruf – 110.
 

Gewalt gegen Frauen kommt in verschiedenen Formen vor. Neben Stalking und digitaler Gewalt gibt es oft häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt wird vom Partner* oder Ex-Partner* ausgeübt.
Sie muss nicht im gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung stattfinden. Auch, wenn er allein der Mieter ist, beide nicht zusammenleben oder die Gewalt außerhalb des Wohnraums stattfindet, ist das häusliche Gewalt. Sie kann alle Ebenen betreffen:

 

  • körperlich (z.B. schlagen, schubsen, treten, würgen, an den Haaren reißen usw.)

  • psychisch (beleidigen, beschimpfen, bedrohen, demütigen, etwas erlauben oder verbieten wie: „Du bist nichts.“ „Du kannst nichts." „Du wirst schon sehen.“ „Ich nehme dir die Kinder weg.“)

  • sexualisiert (zum Sex zwingen, vergewaltigen, Handlungen verlangen oder ausüben, die Sie nicht möchten)

  • finanziell (z.B. das Geld knapp zuteilen, alles ausgeben oder verlangen, dass sie arbeitet und alles abgibt)
    oder

  • sozial (Ihre Kontakte kontrollieren, Handy-Tracking, Kontakte verbieten oder vorschreiben)
     

Häusliche Gewalt kann einmalig vorkommen, wiederholt sich aber in vielen Fällen. Die
Abstände zwischen der Gewaltausübung werden oft immer kürzer und die Schwere der Gewalt nimmt zu. Nach der Gewalttat folgt oft die Reue, sein Bitten um Verzeihung oder sein Versprechen, dass er sich ändern und Hilfe annehmen wird. Danach kehrt wieder Ruhe ein, bis es erneut zu Spannungen kommt und weitere Gewalt folgt.
Jede 3. bis 4. Frau in Deutschland hat schon einmal häusliche Gewalt erlebt.



Was können Sie tun, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind?

In akuten Fällen können Sie immer die Polizei unter Telefon 110 rufen. Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Kinder in Sicherheit, zum Beispiel bei Nachbarn, in Geschäften oder in der eigenen Wohnung. Die Polizei kann den Täter bis zu 4 Wochen der Wohnung verweisen – auch wenn er der Hauptmieter oder Eigentümer ist. So können Sie sich beruhigen und sich die notwendigen Schritte, die Sie gehen wollen, überlegen. Es ist auch möglich, einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht zu stellen – sodass er sich Ihnen und Ihren Kindern nicht mehr nähern darf, Sie nicht kontaktieren darf usw.
Bei häuslicher Gewalt kann auch im Nachhinein noch eine Strafanzeige gegen den Täter erstattet werden, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird.
Sie können auch Schutz in einem Frauenhaus suchen. Auch hier kann Ihnen die Polizei in akuten Situationen weiterhelfen. Selbst können Sie unter der Frauenhaus Suche in ganz Deutschland nach freien Plätzen suchen. Auch wir unterstützen Sie dabei.
Verletzungsspuren können Sie kostenlos von der Rechtsmedizin untersuchen lassen, ohne, dass Sie eine Strafanzeige erstatten oder die Polizei rufen müssen. So werden Ihre Verletzungen gerichtsfest dokumentiert und für 10 Jahre bei der Rechtsmedizin aufbewahrt, falls Sie die Ergebnisse noch einmal brauchen.
Die Untersuchung kann in Elmshorn, Pinneberg oder Hamburg durchgeführt werden.

Die Rechtsmedizin erreichen Sie telefonisch: 040 – 7410 – 52127 oder 01522 – 28 95 261
Mail: vertrauliche.spurensicherung@uke.de

Seien Sie bei allem, was Sie tun, vorsichtig, damit er ihre Maßnahmen nicht mitverfolgen kann.

Als Beratungsstelle stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um Gewalt und Schutz beratend und unterstützend zur Seite.


Häusliche Gewalt und Kinder

Häusliche Gewalt hat immer Auswirkungen auf Kinder. Kinder brauchen eine eigene
Unterstützung. Wenden Sie sich dafür bei Bedarf auch an uns, wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Möglichkeiten.

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