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Elterngeld beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?

  • 24. Juni
  • 3 Min. Lesezeit
Elterngeld Antrag Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und Formulare

Wer nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen möchte, muss einige Unterlagen zusammenstellen. Das wirkt auf den ersten Blick oft komplizierter, als es ist. Wenn Sie die wichtigsten Nachweise frühzeitig bereitlegen, lässt sich der Antrag deutlich entspannter ausfüllen.

Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, weil dafür unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes benötigt wird. Wichtig ist außerdem: Elterngeld wird rückwirkend nur für maximal drei Lebensmonate gezahlt. Der Antrag sollte deshalb nicht zu lange liegen bleiben.


Die wichtigsten Unterlagen für den Elterngeldantrag


Für den Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:


1. Geburtsurkunde des Kindes

Sie benötigen die Geburtsurkunde, die ausdrücklich „für Elterngeld“ ausgestellt wurde. Diese erhalten Sie nach der Geburt beim Standesamt.

In Schleswig-Holstein kann der Antrag über ElterngeldDigital online gestellt werden. Die Geburtsurkunde für das Elterngeld muss jedoch weiterhin per Post eingereicht werden. Wenn keine qualifizierte digitale Unterschrift über BundID genutzt wird, kann zusätzlich ein Mantelbogen erforderlich sein.


2. Einkommensnachweise vor der Geburt

Damit die Elterngeldstelle die Höhe des Elterngeldes berechnen kann, müssen Einkommensnachweise eingereicht werden.

Bei angestellten Müttern werden in der Regel die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes benötigt.

Bei angestellten Vätern werden in der Regel die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt benötigt.

Bei Selbstständigen wird meist der letzte Steuerbescheid benötigt. Je nach Situation können weitere Nachweise erforderlich sein.


3. Nachweise zum Mutterschaftsgeld

Wenn die Mutter Mutterschaftsgeld erhält, werden entsprechende Bescheinigungen benötigt. Dazu gehören:

  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

In Schleswig-Holstein wird darauf hingewiesen, dass neben der Geburtsurkunde auch die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld per Post eingereicht werden muss.


4. Arbeitgeberbescheinigung

Wenn Sie angestellt sind, kann eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich sein. Diese bestätigt zum Beispiel Angaben zum Einkommen, zum Mutterschutz oder zu Zuschüssen des Arbeitgebers.

In Schleswig-Holstein steht dafür ein eigenes Formular Arbeitgeberbescheinigung zur Verfügung.


5. Nachweise bei Teilzeit während des Elterngeldbezugs

Wenn Sie während des Elterngeldbezugs arbeiten möchten, müssen auch diese Angaben nachgewiesen werden.

Bei angestellter Tätigkeit wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs benötigt. Bei Selbstständigen ist eine eigene Erklärung über die bisherigen und geplanten Arbeitszeiten erforderlich. weiter Informationen


Weitere Angaben, die Sie bereithalten sollten

Neben den Nachweisen werden im Antrag verschiedene persönliche Angaben abgefragt. Hilfreich ist es, wenn Sie folgende Informationen griffbereit haben:

  • Steuer-Identifikationsnummer der Eltern

  • Bankverbindung

  • Krankenkasse

  • Arbeitgeberdaten

  • Zeitraum, für den Elterngeld beantragt werden soll

  • geplante Aufteilung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus

  • Angaben zu weiteren Kindern im Haushalt

  • gegebenenfalls Nachweise über Aufenthaltstitel oder Staatsangehörigkeit

Je nach persönlicher Situation kann die Elterngeldstelle weitere Unterlagen anfordern.


Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht. Für Familien aus dem Kreis Pinneberg ist die Zuständigkeit beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit, Dienstsitz Heide. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Kreis oder welcher kreisfreien Stadt die Familie wohnt.

Der Antrag kann in Schleswig-Holstein online über ElterngeldDigital gestellt werden. Dort können auch Anlagen hochgeladen werden. Einige Unterlagen müssen aber weiterhin per Post eingereicht werden.


Tipp: Unterlagen schon vor der Geburt vorbereiten

Auch wenn der Antrag erst nach der Geburt gestellt werden kann, können viele Unterlagen bereits vorher gesammelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberdaten, Krankenkassendaten und die geplante Aufteilung der Elterngeldmonate.

Nach der Geburt fehlen dann meist nur noch die Geburtsurkunde und die endgültigen Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld.


Checkliste: Das sollten Sie bereitlegen

Für alle Eltern:

  • Elterngeldantrag

  • Geburtsurkunde des Kindes für Elterngeld

  • Steuer-ID

  • Bankverbindung

  • Angaben zur Krankenkasse

  • Einkommensnachweise

  • Angaben zur gewünschten Elterngeld-Aufteilung

Zusätzlich bei Angestellten:

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen

  • Arbeitgeberbescheinigung

  • gegebenenfalls Bescheinigung über Teilzeit während des Elterngeldbezugs

Zusätzlich bei Müttern mit Mutterschaftsgeld:

  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Zusätzlich bei Selbstständigkeit:

  • letzter Steuerbescheid

  • gegebenenfalls Nachweise zum Einkommen

  • Erklärung zu Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs


Unterstützung beim Elterngeldantrag

Der Elterngeldantrag ist für viele Eltern eine Herausforderung. Besonders schwierig wird es, wenn sich Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Bürgergeld, Wohngeld oder weitere Sozialleistungen überschneiden.

Wir unterstützen Sie gern dabei, einen Überblick zu bekommen: Welche Unterlagen brauchen Sie? Welche Fristen sind wichtig? Und welche Stellen sind zuständig?

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