Elterngeld beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?
- 24. Juni
- 3 Min. Lesezeit

Wer nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen möchte, muss einige Unterlagen zusammenstellen. Das wirkt auf den ersten Blick oft komplizierter, als es ist. Wenn Sie die wichtigsten Nachweise frühzeitig bereitlegen, lässt sich der Antrag deutlich entspannter ausfüllen.
Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, weil dafür unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes benötigt wird. Wichtig ist außerdem: Elterngeld wird rückwirkend nur für maximal drei Lebensmonate gezahlt. Der Antrag sollte deshalb nicht zu lange liegen bleiben.
Die wichtigsten Unterlagen für den Elterngeldantrag
Für den Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
1. Geburtsurkunde des Kindes
Sie benötigen die Geburtsurkunde, die ausdrücklich „für Elterngeld“ ausgestellt wurde. Diese erhalten Sie nach der Geburt beim Standesamt.
In Schleswig-Holstein kann der Antrag über ElterngeldDigital online gestellt werden. Die Geburtsurkunde für das Elterngeld muss jedoch weiterhin per Post eingereicht werden. Wenn keine qualifizierte digitale Unterschrift über BundID genutzt wird, kann zusätzlich ein Mantelbogen erforderlich sein.
2. Einkommensnachweise vor der Geburt
Damit die Elterngeldstelle die Höhe des Elterngeldes berechnen kann, müssen Einkommensnachweise eingereicht werden.
Bei angestellten Müttern werden in der Regel die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes benötigt.
Bei angestellten Vätern werden in der Regel die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt benötigt.
Bei Selbstständigen wird meist der letzte Steuerbescheid benötigt. Je nach Situation können weitere Nachweise erforderlich sein.
3. Nachweise zum Mutterschaftsgeld
Wenn die Mutter Mutterschaftsgeld erhält, werden entsprechende Bescheinigungen benötigt. Dazu gehören:
Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt
Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
In Schleswig-Holstein wird darauf hingewiesen, dass neben der Geburtsurkunde auch die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld per Post eingereicht werden muss.
4. Arbeitgeberbescheinigung
Wenn Sie angestellt sind, kann eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich sein. Diese bestätigt zum Beispiel Angaben zum Einkommen, zum Mutterschutz oder zu Zuschüssen des Arbeitgebers.
In Schleswig-Holstein steht dafür ein eigenes Formular „Arbeitgeberbescheinigung“ zur Verfügung.
5. Nachweise bei Teilzeit während des Elterngeldbezugs
Wenn Sie während des Elterngeldbezugs arbeiten möchten, müssen auch diese Angaben nachgewiesen werden.
Bei angestellter Tätigkeit wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs benötigt. Bei Selbstständigen ist eine eigene Erklärung über die bisherigen und geplanten Arbeitszeiten erforderlich. weiter Informationen
Weitere Angaben, die Sie bereithalten sollten
Neben den Nachweisen werden im Antrag verschiedene persönliche Angaben abgefragt. Hilfreich ist es, wenn Sie folgende Informationen griffbereit haben:
Steuer-Identifikationsnummer der Eltern
Bankverbindung
Krankenkasse
Arbeitgeberdaten
Zeitraum, für den Elterngeld beantragt werden soll
geplante Aufteilung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus
Angaben zu weiteren Kindern im Haushalt
gegebenenfalls Nachweise über Aufenthaltstitel oder Staatsangehörigkeit
Je nach persönlicher Situation kann die Elterngeldstelle weitere Unterlagen anfordern.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht. Für Familien aus dem Kreis Pinneberg ist die Zuständigkeit beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit, Dienstsitz Heide. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Kreis oder welcher kreisfreien Stadt die Familie wohnt.
Der Antrag kann in Schleswig-Holstein online über ElterngeldDigital gestellt werden. Dort können auch Anlagen hochgeladen werden. Einige Unterlagen müssen aber weiterhin per Post eingereicht werden.
Tipp: Unterlagen schon vor der Geburt vorbereiten
Auch wenn der Antrag erst nach der Geburt gestellt werden kann, können viele Unterlagen bereits vorher gesammelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberdaten, Krankenkassendaten und die geplante Aufteilung der Elterngeldmonate.
Nach der Geburt fehlen dann meist nur noch die Geburtsurkunde und die endgültigen Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld.
Checkliste: Das sollten Sie bereitlegen
Für alle Eltern:
Elterngeldantrag
Geburtsurkunde des Kindes für Elterngeld
Steuer-ID
Bankverbindung
Angaben zur Krankenkasse
Einkommensnachweise
Angaben zur gewünschten Elterngeld-Aufteilung
Zusätzlich bei Angestellten:
Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
Arbeitgeberbescheinigung
gegebenenfalls Bescheinigung über Teilzeit während des Elterngeldbezugs
Zusätzlich bei Müttern mit Mutterschaftsgeld:
Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Zusätzlich bei Selbstständigkeit:
letzter Steuerbescheid
gegebenenfalls Nachweise zum Einkommen
Erklärung zu Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs
Unterstützung beim Elterngeldantrag
Der Elterngeldantrag ist für viele Eltern eine Herausforderung. Besonders schwierig wird es, wenn sich Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Bürgergeld, Wohngeld oder weitere Sozialleistungen überschneiden.
Wir unterstützen Sie gern dabei, einen Überblick zu bekommen: Welche Unterlagen brauchen Sie? Welche Fristen sind wichtig? Und welche Stellen sind zuständig?


Kommentare