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Elterngeld, Basiselterngeld und ElterngeldPlus verständlich erklärt

  • 17. Juni
  • 4 Min. Lesezeit

Eltern stehen nach der Geburt eines Kindes oft vor der Frage, wie sie Familie, Beruf und finanzielle Sicherheit miteinander vereinbaren können. Das Elterngeld ist dabei eine wichtige Unterstützung. Es soll einen Teil des Einkommens ersetzen, das wegfällt, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen.

Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können je nach Lebenssituation miteinander kombiniert werden.



Elterngeld als finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Elterngeld erhalten.

Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem wegfallenden Einkommen nach der Geburt. Meist beträgt das Basiselterngeld etwa 65 % des wegfallenden Netto-Einkommens. Bei niedrigerem Einkommen kann der Prozentsatz höher sein. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 € und höchstens 900 € monatlich.

Wichtig: Elterngeld und Elternzeit sind nicht dasselbe. Elternzeit betrifft das Arbeitsverhältnis. Elterngeld ist die finanzielle Leistung.





Basiselterngeld – die klassische Variante

Basiselterngeld ist die Grundform des Elterngeldes. Ein Elternteil kann grundsätzlich bis zu 12 Lebensmonate Basiselterngeld beziehen. Wenn auch der andere Elternteil Elterngeld beantragt und sich nach der Geburt Einkommen verringert, können insgesamt bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld zur Verfügung stehen.

Diese zwei zusätzlichen Monate werden häufig als Partnermonate bezeichnet. Sie sollen fördern, dass sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt: Beide Elternteile können Basiselterngeld in der Regel nur noch für einen Lebensmonat gleichzeitig beziehen, und zwar nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei Mehrlingen, Frühgeburten oder bestimmten Behinderungskonstellationen.


Beispiel Basiselterngeld

Eine Mutter hatte vor der Geburt ein monatliches Netto-Einkommen von 2.000 €. Nach der Geburt arbeitet sie zunächst nicht. Bei einem Ersatzsatz von 65 % erhält sie etwa 1.300 € Basiselterngeld pro Monat.

Wenn der Vater ebenfalls mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht und die Voraussetzungen erfüllt sind, können beide Eltern zusammen auf bis zu 14 Basiselterngeld-Monate kommen.


ElterngeldPlus – mehr Flexibilität über einen längeren Zeitraum

ElterngeldPlus ist besonders interessant für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten oder die finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum verteilen wollen.

Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. ElterngeldPlus ist monatlich höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld, das ohne Einkommen nach der Geburt zustünde. Dafür kann es doppelt so lange bezogen werden.

ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen aus Teilzeitarbeit erzielt wird. Dann wird das Elterngeld aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen nach der Geburt berechnet.

Während des Elterngeldbezugs dürfen Eltern grundsätzlich arbeiten, aber nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.


Beispiel ElterngeldPlus

Ein Vater hatte vor der Geburt ein Netto-Einkommen von 2.000 € monatlich. Nach der Geburt arbeitet er in Teilzeit und verdient 1.200 € netto. Der Einkommensunterschied beträgt 800 €. Daraus wird das Elterngeld berechnet.

In solchen Fällen kann ElterngeldPlus günstiger sein als Basiselterngeld, weil es über einen längeren Zeitraum gezahlt werden kann und sich Teilzeitarbeit besser mit dem Leistungsbezug kombinieren lässt.


Partnerschaftsbonus – gemeinsame Teilzeit wird unterstützt

Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus. Er richtet sich an Eltern, die sich Betreuung und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen.

Beide Elternteile können jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn sie in diesen Lebensmonaten gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass beide im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Auch getrennt erziehende Eltern können den Partnerschaftsbonus nutzen, wenn beide die Voraussetzungen erfüllen. Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus unter bestimmten Voraussetzungen allein nutzen.

Wichtig: Die Stunden müssen sorgfältig geplant werden. Wird die Mindest- oder Höchststundenzahl nicht eingehalten, kann es zu Rückforderungen kommen.


Wer kann Elterngeld beantragen?

Elterngeld können Eltern beantragen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit dem Kind in einem Haushalt leben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Anspruch haben nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiveltern. Bei Pflegekonstellationen muss genauer geprüft werden, ob ein Anspruch besteht, insbesondere ob es sich um eine Adoptionspflege handelt.

Auch Alleinerziehende können Elterngeld beantragen. Für sie gelten teilweise besondere Regelungen, zum Beispiel beim Partnerschaftsbonus.


Wie beantragt man Elterngeld?

Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt. In vielen Bundesländern ist auch ein Online-Antrag möglich.

Meist werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Einkommensnachweise aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum

  • Nachweise über Mutterschaftsleistungen, falls vorhanden

  • Nachweise über geplante oder tatsächliche Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs

  • Personalausweis oder Reisepass

Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden. Elterngeld wird rückwirkend nur für höchstens drei Lebensmonate vor Antragstellung gezahlt.


Tipps für die Planung

Eltern sollten frühzeitig überlegen, wer wann Elterngeld beziehen möchte und ob Teilzeitarbeit geplant ist. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Lebensmonaten des Kindes und Kalendermonaten.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können kombiniert werden. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt aber stark von Einkommen, Arbeitszeit, Mutterschutz, Elternzeitplanung und familiärer Situation ab.

Eine individuelle Berechnung durch die Elterngeldstelle, einen Elterngeldrechner oder eine Beratungsstelle ist deshalb sinnvoll.


Fazit

Elterngeld unterstützt Eltern dabei, nach der Geburt Zeit für ihr Kind zu haben und Einkommensverluste teilweise auszugleichen. Basiselterngeld eignet sich vor allem für Eltern, die direkt nach der Geburt nicht oder deutlich weniger arbeiten. ElterngeldPlus bietet mehr Flexibilität, besonders bei Teilzeitarbeit. Der Partnerschaftsbonus kann zusätzlich helfen, wenn beide Elternteile Erwerbsarbeit und Betreuung partnerschaftlich aufteilen.

Da die optimale Aufteilung stark vom Einzelfall abhängt, sollte die Planung möglichst früh erfolgen.


Stand: Juni 2026. Die Darstellung ersetzt keine individuelle Berechnung oder Rechtsberatung im Einzelfall.


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